„Wiedernutzung ehemaliges Genesungsheim Jonsdorf“ – Öffentliche Auslegung

Öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 

„Wiedernutzung ehemaliges Genesungsheim Jonsdorf“

Mit Beschluss-Nr. 35/2021 vom 23.06.2021 hat der Gemeinderat der Gemeinde Kurort Jonsdorf den
Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Wiedernutzung ehemaliges Genesungsheim
Jonsdorf“ bestehend aus 
– Teil A – Planzeichnung
– Teil B – Textliche Festsetzungen
– Begründung mit Anlagen
in der Fassung vom Juni 2021 gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Zeitraum vom 28.07.2021 bis einschließlich 28.08.2021 
in der Gemeindeverwaltung Kurort Jonsdorf, Auf der Heide 1, 02796 Kurort Jonsdorf, Zimmer
Sekretariat, zu jedermanns Einsicht während der Dienstzeiten öffentlich ausgelegt.

Hier geht`s zur Vollständigen Auslegung:

04_2021 „Wiedernutzung ehemaliges Genesungsheim Jonsdorf“ – Öffentliche Auslegung